Der Sozialdienst für Flüchtlinge der Arbeiterwohlfahrt ist seit 1987 in der Flüchtlingsbetreuung tätig. Die Flüchtlingssozialarbeit ist in §12 des FlüAG als Pflichtaufgabe definiert und in der Verordnung zur Durchführung in § 6 des DVO FlüAG geregelt.

Solidarität bedeutet, über Rechtsverpflichtungen hinaus, durch praktisches Handeln füreinander einzustehen. Wir können nur dann menschlich und in Frieden miteinander leben, wenn das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes von der Politik umgesetzt wird, wenn wir füreinander einstehen und die Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal anderer überwinden.
(nach Marie Juchacz 1920)

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Das Schutzkonzept in der Flüchtlingsunterkunft am Projektstandort Nödinger Hof

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